Plastoplan Kunststoffhandel Ges.m.b.H. | Industriepark Nord | A-1220 Wien | FN123778 B | HG: Wien | UID: ATU14246902 | DVR 0452840 | Tel.: +43-1-25040-0 | Fax: +43-1-250 40-5
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Ihr Partner mit mehr Service...

Mit der Bandbreite unserer Produkte und Dienstleistungen bieten wir Ihnen umfassende Betreuung vom Projektstart über Erstmuster- und Serienproduktion bis hin zur Entsorgung. Mit führendem Know-How und in Spitzenqualität.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:

Allgemeines:
Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Kundenaufträge. Unsere Kunden anerkennen diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch Entgegennahme der Lieferung als für sie verbindlich.
Allen entgegenstehenden und unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen widersprechenden Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen.
Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

Angebote:
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und durch uns jederzeit widerruflich, solange diese nicht vom Empfänger schriftlich angenommen sind.

Preise:
Alle unsere Preise verstehen sich exklusive MWSt. ab Lager Wien. Berechnungen erfolgen immer nach den am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preisen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, begründete Preiserhöhungen während der Lieferfrist nachträglich vorzunehmen. Preiserhöhungen, welche aus einer Verteuerung im Einkauf resultieren, berechtigen den Kunden nicht, wegen der Preisveränderung den Auftrag aufzulösen. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, exklusive Verpackung und Transportkosten zum Kunden.

Mängel:
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie sonstige Mängel sind bei Übernahme der Lieferung auf den Lieferpapieren genau zu vermerken und uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen.

Gewährleistung:
Unsere Gesellschaft ist nicht Hersteller einiger von ihr gelieferten Ware und haftet unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. In jedem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Fakturenwert der reklamierten Ware beschränkt.

Produkthaftung:
Bei allen unseren Lieferungen an Unternehmer: Wenn der Schaden einen Unternehmer trifft, so haften wir nicht nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG), sondern nur nach den entsprechenden Paragraphen des ABGB (Verschuldenshaftung).

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Für den Fall der Verarbeitung und/oder Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern erlischt mit dessen Zahlungseinstellung bzw. mit dem Antrag, über das Vermögen des Käufers des Konkursverfahren oder das Ausgleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröffnen.
Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, auf unsere erste Anforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Käufer für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware dasjenige gutschreiben, das wir bei bestmöglicher Verwertung erhalten.
Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einen Weiterverkauf an uns ab, und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf den Wert unseres Miteigentums beschränkt.

Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in der Regel in Verpackungseinheiten des Herstellers. Ein Überlieferung bzw. Unterlieferung von 10 % ist statthaft und üblich und stellt keinen Umstand des Rücktrittes vom Kauf dar.

Zahlung:
Zahlungskonditionen: Prompt nach Rechnungslegung netto. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, die für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang jeweils üblichen Zinsen und Kosten von dzt. (2006) 1 % pro Monat zu verrechnen. Auch sind wir berechtigt, dem Käufer alle weiteren Kosten der Zahlungseintreibung, wie insbesondere die Kosten von Kreditverbänden (z.B. KSV 1870) oder unseres Anwaltes, zu belasten. Bei Zahlungsverzug können alle offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen fällig gestellt werden.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an uns können nur auf unsere bekanntgegebenen Bankkonten erfolgen oder an im Handelsregister eingetragene Organe unserer Gesellschaft erfolgen, es sei denn, daß sich der Inkassant durch eine schriftliche Vollmacht der Geschäftsleitung auszuweisen vermag.
Wechselzahlung kann nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns erfolgen; die Kaufpreisforderung erlischt erst mit der endgültigen Einlösung des Wechsels durch den Käufer und der Befreiung von der eingegangenen Wechselverpflichtung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Wien. Gerichtsstand ist Wien.
DVR: 0452840

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