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ALLGEMEINES
Vorregistrierungsnachweis
Dem sich vermehrt an uns herangetragenen Wunsch nach einem Nachweis
für die Vorregistrierung können wir leider nicht entsprechen:
- Die Vorregistrierungsphase ist noch nicht abgeschlossen.
- Weiters bezieht sich die Vorregistrierungsnummer auf eine Einzelsubstanz
und nicht auf eine Zubereitung, welche Sie von uns beziehen und
jeder Registrant erhält eine eigene Nummer d.h. für ein
und denselben Stoff, gibt es unterschiedliche Nummern.
- Die ECHA veröffentlicht Anfang 2009 ausschließlich
die Namen der vorregistrierten Stoffe und nicht deren Vorregistrierungsnummer,
sodass keine Möglichkeit der Überprüfung besteht.
- Zudem ist in der REACH-Verordnung ausschließlich die Registrierungsnummer
vorgesehen.
Basierend auf obige Punkte und der gängigen Praxis kann eine
Zusicherung der Vorregistrierung als ausreichend angesehen werden.
Sicherheitsdatenblätter
Eine Änderung der bereits bestehenden Sicherheitsdatenblätter
aufgrund der formalen Vorgaben in REACH ist nicht erforderlich d.h.
bestehende Sicherheitsdatenblätter dürfen unverändert
versandt werden. Nur für neue Produkte sowie bei sicherheitsrelevanten
Änderungen in bestehenden Sicherheitsdatenblättern kommen
die REACH-Vorgaben zum Tragen. Eine Aktualisierung ist dann im Zuge
der Registrierung durchzuführen.
Fragebögen/Bescheinigungen
Beantwortete Fragebögen und Erklärungen, die wir an Sie
senden, werden zum Zeitpunkt des Übersendens nach bestem Wissen
und Gewissen erstellt.
Plastoplan wird aber natürlich das Möglichste tun, um
die REACH-Konformität der gelieferten Materialien zu gewährleisten.
PLASTOPLAN ALS HÄNDLER
Vorregistrierung / Registrierung
Als Händler sind wir gemäß den Vorschriften der
„REACH“-Verordnung nachgeschaltene Anwender und daher
selber zu einer Vorregistrierung bzw. Registrierung nicht verpflichtet.
Unsere Aufgabe besteht darin, unsere Lieferanten zur Vor-/Registrierung
der an uns gelieferten Stoffe zu befragen und sie über die
Anwendungsgebiete und Expositionsszenarien unserer Kunden zu informieren.
Wir gehen von einer gesicherten Lieferfähigkeit aus, die entsprechenden
Zusagen aller unserer Lieferanten/
Produzenten sollten uns dann am 1.12.2008 vorliegen - an diesem
Termin endet die Vorregistrierungsfrist.
Fragebögen/Bescheinigungen
Als nachgeschaltene Anwender müssen wir uns hier auf die –
rechtlich nicht bindenden - Aussagen unserer Lieferanten verlassen,
eine Vorregistrierung resp. Registrierung durchzuführen.
PLASTOPLAN ALS COMPOUNDEUR/RECYCLER/AUFBEREITER
Vorregistrierung / Registrierung
Auch in diesem Bereich kommt nun der REACH-Grundsatz: „Keine
Information; kein Markt“ zur Anwendung.
Da wir stets bemüht sind, in allen Belangen unserer Angebotspalette
die qualitativen und rechtlichen Vorgaben zum Wohle unserer Kunden
bestmöglich zu erfüllen, befinden wir uns in der von REACH
vorgeschriebenen Vorregistrierungsphase aller eingesetzten Monomere
unserer Produkte.
http://reach.jrc.it ECHA
http://echa.europa.eu ECHA
http://reach.bdi.info REACh Helpdesk [BDI]
http://www.reach-helpdesk.com REACh Helpdesk [COM]
http://www.reach-helpdesk.de REACh Helpdesk [DE]
http://www.reach-info.de REACh Info
http://reach.fcio.at
FCIO
http://portal.wko.at
WKO
http://corporate.basf.com
REACH BASF
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