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Betreff: REACH aktuelle Fassung
Am 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH (Registration, Evaluation and
Authorisation of Chemicals) in EU-Staaten Kraft getreten und soll bis 2018 vollständig umgesetzt sein.
Diese Verordnung ist ein neues System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer
Stoffe. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf die menschliche Gesundheit umfassend
zu bewerten und analysieren. Weiters soll daraus ein verantwortungsvoller Umgang mit den einzelnen
Stoffen sichergestellt werden.
Das System REACH basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie und hat den
Leitspruch „not data no maket“. Dies soll heißen, dass nur noch registrierte Stoffe innerhalb des
europäischen Raums verkauft werden dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine intensive
Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten über die gesamt Lieferkette (Enduser –
Stoffhersteller) erforderlich. Somit sind alle Akteure in der Lieferkette betroffen!
Die Vorregistrierung wurde Ende 2008 abgeschlossen. Die dabei erfassten Stoffe bzw. deren Hersteller/Importeure wurden anschließend in Gruppen eingeteilt, so genannte SIEFs, um den best möglichen Informationsaustausch für den Registrierungsprozess zu gewährleisten. Im Gegenzug erhalten die Hersteller/Importeure mit der kostenlosen Vorregistrierung, je nach Stoffmengen und -eigenschaften, verlängerte Fristen für die Registrierung.
Grundsätzlich gelten folgende Fristen:
CMR-Stoffe (Cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) ab 1 t/a sowie umweltgefährliche Stoffe mit
der Einstufung N (R50-53) ab 100 t/a sind ebenfalls innerhalb der ersten 3 Jahre nach Inkrafttreten zu
registrieren. Für alle anderen Stoffe gelten die in der Tabelle aufgelisteten Fristen:
Tonnage |
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2007 |
2008 |
2010 |
2013 |
2016 |
2018 |
> 1 Tonne pro Jahr |
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> 100 Tonnen pro Jahr |
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> 1000 Tonnen pro Jahr |
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Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass nur Stoffe registriert werden können. Zubereitungen sowie
Erzeugnisse welche innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden, sind von der Registrierung
ausgenommen.
PLASTOPLAN KunststoffhandelsGmbH verfolgt die einzelnen Entwicklungsphasen des Gesetzesentwurfes aufmerksam und beabsichtigt die Umsetzung der einzelnen REACH Anforderungen.
Wobei wir jedoch darauf hinweisen möchten, dass wir als Händler gemäß der REACH-Verordnung nachgeschaltene Anwender und daher zu einer Vorregistrierung bzw. Registrierung nicht verpflichtet sind. Unsere Aufgabe besteht darin, unsere Lieferanten zur Vor-/Registrierung der an uns gelieferten Stoffe zu befragen und sie über die Anwendungsgebiete und Expositionsszenarien unserer Kunden zu informieren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr PLASTOPLAN Team
http://reach.jrc.it ECHA
http://echa.europa.eu ECHA
http://reach.bdi.info REACh Helpdesk [BDI]
http://www.reach-helpdesk.com REACh Helpdesk [COM]
http://www.reach-helpdesk.de REACh Helpdesk [DE]
http://www.reach-info.de REACh Info
http://reach.fcio.at
FCIO
http://portal.wko.at
WKO
http://corporate.basf.com
REACH BASF
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