Plastoplan Kunststoffhandel Ges.m.b.H. | Industriepark Nord | A-1220 Wien | FN123778 B | HG: Wien | UID: ATU14246902 | DVR 0452840 | Tel.: +43-1-25040-0 | Fax: +43-1-250 40-5
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PLASTOPLAN UND REACH

ALLGEMEINES

Vorregistrierungsnachweis

Dem sich vermehrt an uns herangetragenen Wunsch nach einem Nachweis für die Vorregistrierung können wir leider nicht entsprechen:
- Die Vorregistrierungsphase ist noch nicht abgeschlossen.
- Weiters bezieht sich die Vorregistrierungsnummer auf eine Einzelsubstanz und nicht auf eine Zubereitung, welche Sie von uns beziehen und jeder Registrant erhält eine eigene Nummer d.h. für ein und denselben Stoff, gibt es unterschiedliche Nummern.
- Die ECHA veröffentlicht Anfang 2009 ausschließlich die Namen der vorregistrierten Stoffe und nicht deren Vorregistrierungsnummer, sodass keine Möglichkeit der Überprüfung besteht.
- Zudem ist in der REACH-Verordnung ausschließlich die Registrierungsnummer vorgesehen.
Basierend auf obige Punkte und der gängigen Praxis kann eine Zusicherung der Vorregistrierung als ausreichend angesehen werden.

Sicherheitsdatenblätter
Eine Änderung der bereits bestehenden Sicherheitsdatenblätter aufgrund der formalen Vorgaben in REACH ist nicht erforderlich d.h. bestehende Sicherheitsdatenblätter dürfen unverändert versandt werden. Nur für neue Produkte sowie bei sicherheitsrelevanten Änderungen in bestehenden Sicherheitsdatenblättern kommen die REACH-Vorgaben zum Tragen. Eine Aktualisierung ist dann im Zuge der Registrierung durchzuführen.

Fragebögen/Bescheinigungen
Beantwortete Fragebögen und Erklärungen, die wir an Sie senden, werden zum Zeitpunkt des Übersendens nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

Plastoplan wird aber natürlich das Möglichste tun, um die REACH-Konformität der gelieferten Materialien zu gewährleisten.


PLASTOPLAN ALS HÄNDLER

Vorregistrierung / Registrierung
Als Händler sind wir gemäß den Vorschriften der „REACH“-Verordnung nachgeschaltene Anwender und daher selber zu einer Vorregistrierung bzw. Registrierung nicht verpflichtet. Unsere Aufgabe besteht darin, unsere Lieferanten zur Vor-/Registrierung der an uns gelieferten Stoffe zu befragen und sie über die Anwendungsgebiete und Expositionsszenarien unserer Kunden zu informieren.
Wir gehen von einer gesicherten Lieferfähigkeit aus, die entsprechenden Zusagen aller unserer Lieferanten/
Produzenten sollten uns dann am 1.12.2008 vorliegen - an diesem Termin endet die Vorregistrierungsfrist.

Fragebögen/Bescheinigungen
Als nachgeschaltene Anwender müssen wir uns hier auf die – rechtlich nicht bindenden - Aussagen unserer Lieferanten verlassen, eine Vorregistrierung resp. Registrierung durchzuführen.


PLASTOPLAN ALS COMPOUNDEUR/RECYCLER/AUFBEREITER

Vorregistrierung / Registrierung
Auch in diesem Bereich kommt nun der REACH-Grundsatz: „Keine Information; kein Markt“ zur Anwendung.
Da wir stets bemüht sind, in allen Belangen unserer Angebotspalette die qualitativen und rechtlichen Vorgaben zum Wohle unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen, befinden wir uns in der von REACH vorgeschriebenen Vorregistrierungsphase aller eingesetzten Monomere unserer Produkte.


http://reach.jrc.it  ECHA
http://echa.europa.eu  ECHA
http://reach.bdi.info  REACh Helpdesk [BDI]
http://www.reach-helpdesk.com  REACh Helpdesk [COM]
http://www.reach-helpdesk.de  REACh Helpdesk [DE]
http://www.reach-info.de  REACh Info
http://reach.fcio.at  FCIO
http://portal.wko.at   WKO
http://corporate.basf.com  REACH BASF